Bild eines Globus auf einer Hand

F.A.Q. – häufig gestellte Fragen (und Antworten)

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Antwort

In diesem Fall kann man wenig tun. Sie können eigentlich nur hoffen, daß der bisherige Besitzer das Interesse an der Domain verliert.
Dieses müssen Sie nicht, wenn Sie einen höheren Anspruch an dem Domain-Namen haben (wie z.B. das Versandhaus Otto bei der Domain www.otto.de gegenüber dem Privatmann Otto Maier).

Einige interessante Artikel zum Thema Domainrecht hat das Vergabeinstitut DeNic zusammengestellt. Andere gute Informationsquellen sind die Seiten der Rechtsanwälte withöft & terhaag http://www.aufrecht.de oder Artikel in der Fachzeitschrift c't.