Beschränkung bei de-Domains

DENIC beschränkt Registrierung von Domains mit Bindestrichen an dritter und vierter Stelle. Maßnahme dient der Vorbereitung von Domains mit Sonderzeichen.

Domainnamen, die mit einer Zeichenfolge beginnen, die zukünftig zur Kennzeichnung einer Domain mit Sonderzeichen (so genannte Internationalisierte Domainnamen, IDN) dienen wird, können vorerst unter .de nicht mehr registriert werden. Betroffen sind alle Domainnamen, bei denen an der dritten und vierten Stelle ein Bindestrich steht, wie etwa zq--beispiel.de. Die deutsche Registrierungsstelle DENIC will mit dieser Maßnahme sicherstellen, dass der spätere Übergang zu den neuen Domains technisch geordnet verläuft und alle Interessenten an IDN die gleiche Ausgangsposition für eine Eintragung erhalten. Aus diesem Grund werden auch keine Vormerkungen für Domains mit Umlauten oder Sonderzeichen vorgenommen. Bereits registrierte Domains mit Bindestrichen an dritter und vierter Stelle bleiben weiter bestehen und können von den Inhabern wie bisher genutzt werden. Daneben sind Anpassungen der Registrierungsbedingungen und -richtlinien erforderlich, da bei IDN erstmals die registrierte Zeichenkette nicht dem Namen bzw. dem Begriff entspricht, für die sie steht und die der Anwender im Webbrowser oder bei der E-Mail-Adressierung eingibt.

Über die Einführung der IDN wird seit längerer Zeit beraten. Im Unterschied zu bisherigen Domains, die auf die 26 Buchstaben des lateinischen Alphabets, die Ziffern 0 bis 9 und den Bindestrich beschränkt waren, werden mit IDN auch Umlaute und Akzente, aber auch komplette andere Alphabete wie arabische oder chinesische Schriftzeichen in Domainnamen möglich. Dazu müssen diese "Sonderzeichen" in die bisher verwendeten Zeichen, den ASCII-Code, übersetzt werden. In welcher Weise diese Übertragung stattfinden soll, war unter Experten ausführlich diskutiert worden. Inzwischen favorisiert man die so genannte "Punycode"-Kodierung, die wahrscheinlich noch in diesem Frühjahr zum zukünftigen Standard erhoben wird. Internationalisierte Domainnamen werden dann mit einem vier Zeichen langen Präfix beginnen, das noch nicht exakt definiert ist, auf jeden Fall aber an der dritten und vierten Stelle einen Bindestrich enthält. Durch dieses Präfix wird angezeigt, dass in dem Domainnamen ein oder mehrere Sonderzeichen auftreten werden.

Sobald man sich international auf einen verbindlichen Standard geeinigt hat, wird die DENIC die notwendigen technischen Anpassungen vornehmen. Ab wann die Registrierung von Domainnamen mit Sonderzeichen beginnen wird, steht noch nicht fest. Der Termin und Einzelheiten zum Verfahren bei der Einführung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Pressemitteilung der DENIC
Frankfurt, den 25. Februar 2002

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