Curaçao feiert 125jähriges Bestehen des lokalen Markenschutzgesetzes

Im Jahr 1893 wurde auf Curaçao kurz nach Eintragung der ersten Marke das Inkrafttreten eines eigenen Markenschutzgesetzes durch königlichen Erlass beschlossen.

Curaçao ist eine der sogenannten ABC-Inseln in der Karibik und gehört als eines von vier autonomen Ländern zum Königreich der Niederlande. Derzeit leben knapp über 160.000 Menschen auf der 444km² kleinen Insel. Eine Spezialität ist der Likör Curaçao aus den Schalen von Bitterorangen. Dieser ist allerdings nicht zu verwechseln mit dem in Deutschland bekannten „Blue Curaçao“.

Weniger bekannt dürfte die Tatsache sein, dass Curaçao eine lange Tradition im Markenschutz pflegt. Die erste Markenanmeldung war die Marke „Maria Christina“ für Zigarren. Sie wurde am 20. Januar 1893 eingetragen. Die juristischen Zuständigkeiten lagen damals beim Königreich der Niederlande, daher erfolgte diese Markenanmeldung im Einklang mit dem niederländischen Markenrecht vom 1. Januar 1881. Kurz nach Eintragung der ersten Marke trat ein königlicher Erlass zum Inkrafttreten eines eigenen Markenschutzgesetzes für Curaçao in Kraft. Das war am 9. November 1893.

Die erste Marke ist heute nicht mehr im Register eingetragen. Dafür ist die älteste Marke nur 8 Jahre jünger. Es ist die Marke „Vinolia“ und wurde am 30. Dezember 1901 eingetragen. Geschützte Produkte sind unter anderem Seifen. Vinolia Seifen gab es für die Gäste der ersten Klassen auf den Schiffen Titanic und Queen Mary.

Der Kolonialgeschichte von Curaçao sowie die engen Beziehungen zu den Niederlanden haben wohl dazu beigetragen, dass die politischen, rechtlichen und technologischen Entwicklungen in Europa Einfluss auf die lokale Wirtschaft genommen haben. Als Land des Niederländischen Königreichs profitierten die Unternehmen auf der Insel von den historischen und internationalen Geschehnissen und förderten damit die Entstehungsgeschichte des Markenschutzes auf Curaçao.

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