Dispute zur Domain dpdservicesdelivery.com war erfolgreich

Die WIPO hat gemäß des Wunsches der Beschwerdeführerin die Entscheidung getroffen, dass die Domain gelöscht werden muss.

Im April 2018 hat die DPDgroup International Services GMBH & Co. KG Beschwerde (D2018-0887) bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) zur Domain dpdservicesdelivery.com eingereicht. Der Domaininhaber ist eine Privatperson aus Afrika.

Die strittige Domain wurde am 27. November 2017 registriert.

Die Beschwerdeführerin ist mit fast 5 Millionen Paketen der zweitgrößte Paketdienstleister in Europa. Sie ist in Besitz eingetragener Markenrechte und sieht ihre Marke sowohl mit der Domain als auch dem Webauftritt unter dieser Domain verletzt. Vor allem die Ergänzung der beiden gebräuchlichen, englischsprachigen Wörter für „Dienstleistung“ und „Lieferung“ erhöhen den Grad der Verwirrung. Sie erklärt weiterhin, dass es weder eine Geschäftsbeziehung zu dem Domainbesitzer gibt, noch dieser berechtigt ist, die Marken zu nutzen oder dass er im Allgemeinen unter dem Domainnamen bekannt ist. Verschiedene Versuche, mit dem Domainbesitzer diesbezüglich in Kontakt zu treten oder mit dem Registrar die Deaktivierung dieser Domain zu klären, sind fehlgeschlagen.

Der Beschwerdegegner hat nicht auf die offizielle Anfrage von Seiten der WIPO reagiert.

Die WIPO stimmt zu, dass die Domain eingetragene Markenrechte verletzt und dass das Hinzufügen der beiden gebräuchlichen Begriffe nicht zu einer Unterscheidung zur Marke der Beschwerdeführerin führt. Dies trägt eher dazu bei, die Verwechslung zu fördern. Weiterhin ist es offensichtlich, dass die Beschwerdegegnerin versucht hat, unter der Domain die Webseite der Beschwerdeführerin nachzubilden. Ferner hat sie nicht nachgewiesen bzw. sich dazu geäußert, dass ein berechtigtes Interesse an der Domain bestehe. Schließlich stellt die WIPO fest, dass es sich hierbei um ein klassisches Beispiel für Cybersquatting handelt. Verstärkt wird der Eindruck dadurch, dass die Beschwerdegegnerin weder auf die Anschreiben und E-Mails der Beschwerdeführerin noch auf die der WIPO reagiert hat.

Die WIPO ordnet schließlich an, dass die Domain auf Antrag der Beschwerdeführerin gelöscht werden soll. Die vollständige Entscheidung wurde am 11. Juni 2018 auf den Seiten der WIPO veröffentlicht.

Die Domain ist Stand heute (22.6.2018) noch nicht gelöscht worden und der zum Verwechseln ähnliche Webauftritt ist weiterhin aufrufbar. Wir hoffen, dass die Löschung baldmöglich durchgeführt wird und sich die Imageschäden und monetären Verluste im Rahmen halten. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Domain danach vielleicht wieder (von einer anderen Person) mit bösen Absichten registriert wird.

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