Domainankäufe als Markenschutz

Domains können nicht nur registriert werden, sondern auch ge- bzw. verkauft werden. Streng genommen werden allerdings nicht die Domains an sich, sondern die Rechte an einer Domain gehandelt.

Eine Domain zu registrieren bedeutet, dass eine Privatperson oder eine juristische Person (bspw. ein Unternehmen oder ein Verein) sich das Recht bei der jeweiligen Vergabestelle bzw. Registry erkaufen, diese Domain für einen bestimmten Zeitraum nutzen zu können. Die (juristische) Person wird dann bei der Vergabestelle für diesen Zeitraum als Domainbesitzer geführt. Ob die Domain genutzt wird, also beispielsweise in Form der Aktivierung einer Webseite oder für den E-Mail-Versand, oder nicht, spielt keine Rolle.

Die Registrierungsdauer liegt in der Regel bei einem Jahr, wobei diese Dauer sich durch Zahlung der Registrierungsgebühr ebenso lange weiter verlängert, bis der Domainbesitzer die Domain kündigt – oder andere Gründe dazu führen, dass das Verhältnis aufgelöst wird. Solange die (juristische) Person bei der Vergabestelle als Domainbesitzer eingetragen ist, kann sie über die Domain verfügen und sie aktiv oder eben auch passiv lediglich durch Registrierung nutzen.

Nur eine bereits registrierte Domain kann ge- bzw. verkauft werden. Ist noch kein Domainbesitzer eingetragen, kann sie direkt registriert werden. Bei einem Domainkauf einigen sich der alte und der neue Domainbesitzer über einen Preis und ändern die Rechteverhältnisse bei der Registry so, dass der neue Domainbesitzer als eben solcher bei der Vergabestelle hinterlegt ist (die Erfüllung der Vergaberichtlinien dabei vorausgesetzt). Diese (juristische) Person kann nun vollumfänglich über die Domain verfügen und die Domain nutzen, halten oder eben auch weiterverkaufen.

Domainankäufe können Markeninhaber helfen, ihr Portfolio weiter auszubauen und ihre Reputation so zu sichern. Domainportfolios wachsen parallel zum Unternehmenswachstum, oft werden bei Unternehmensgründung nur die allerwichtigsten Domains registriert. Erst später fällt auf, dass Domains mit anderen Endungen oder Namensalternativen mit bzw. ohne Bindestrich oder Umlauten besser hätten direkt mitregistriert werden sollen. Juristische Personen, die nun die fehlende, aber fremdregistrierte Domain zur Portfolioerweiterung nutzen möchten, bleiben lediglich drei Wege:

  • das UDRP-Verfahren bei der WIPO nutzen – das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dauert lange und ist recht teuer,
  • warten, bis die Domain frei wird und sie direkt registrieren – das ist die günstigste Möglichkeit, kann aber lange dauern oder unmöglich sein,
  • den aktuellen Domainbesitzer anfragen, ob er die Domain verkaufen möchte – das geht oftmals schneller, als eine Klage einzureichen.

 
Die meistgestellte Frage in diesem Zusammenhang ist natürlich, wie hoch der Preis für eine Domain ist. Das kann pauschal nicht beantwortet werden, die Preise variieren von wenigen hundert Euro bis hin zu sechs- oder siebenstelligen Beträgen und sind vor allem abhängig von der Topleveldomain (TLD) und dem Domainnamen. Es gibt aber noch andere Faktoren, die sich auf den Preis auswirken.

Die in Deutschland wohl bekannteste Plattform für den Domainhandel ist SEDO. Es geht aber auch ohne Domainhändler oder -börsen: für unsere Kunden kaufen wir erfolgreich und seit vielen Jahren Domains anonym an und können die genannten Preisspannen nur bestätigen.

Möchten Sie mehr über Domainankäufe erfahren oder interessieren sich für einen der anderen beiden aufgeführten Wege, melden Sie sich gerne direkt per Telefon unter +49 231 58698-123 oder per E-Mail an support@123domain.eu.

Quellen: SEDO, eigene

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