Karls Discounter Domain wird transferiert

Kriminelle Energie ist kreativ bei der Findung von lukrativen Domainnamen.

In diesem Fall heißt die Domain lagerfeldsaldi.com und wurde am 7. Februar 2018 fremdregistriert. Kein Wunder also, dass die Unternehmen Karl Lagerfeld B.V. und KL North America B.V. mit Sitz in Amsterdam in diesem Juni Beschwerde bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) eingereicht haben und den Transfer der Domain fordern. Beim Aufruf der Domain wird ein Online-Shop angezeigt, der Produkte des Beschwerdeführers vertreibt.

Die Beschwerdeführerin ist ein Fashion Unternehmen um den bekannten und aus Hamburg stammenden Designer Karl Lagerfeld. Sie besitzt weltweit verschiedene Marken mit den Elementen „Lagerfeld“ oder „Karl Lagerfeld“ sowie unterschiedliche Domains wie karllagerfeld.com, karllagerfeldparis.com oder karl.com. Der Beschwerdegegner scheint eine Privatperson aus den USA zu sein.

In der Beschwerde gibt die Beschwerdeführerin an, dass sie die oben beschriebenen Markenrechte besitzt und die strittige Domain diesen Marken verwechselnd ähnlich ist. Weiterhin gibt sie an, dass der Beschwerdegegner weder autorisiert und es ihm auch nicht erlaubt wurde, diese Marke(n) zu nutzen noch hat er die Marke(n) lizensiert. Zudem glaubt die Beschwerdeführerin, dass die strittige Domain bösgläubig registriert wurde, da dem Beschwerdegegner die Markenrechte bekannt sein müssten. Weiterhin geht sie von einer bösgläubigen Handlung aus, da der Domainname verwendet wird, um von der möglichen Verwechslung der Markenrechte des Beschwerdeführers mit seinem Domainnamen zu profitieren. Der Beschwerdegegner hat sich bei der WIPO nicht zur Beschwerde geäußert und keine Stellung bezogen.

Die WIPO stellt fest, dass die Domain zwar nicht genau der Marke(n) entspricht, diese aber im Domainnamen enthalten ist. Zusätzlich besteht der Domainname aus der Ergänzung „saldi“ und der Toplevel-Domain (TLD) „.com“. Der Zusatz verhindert allerdings laut der WIPO nicht, dass es zu einer Verwechslung kommen kann und so stimmt sie der Aussage der Beschwerdeführerin zu, dass der Domainnamen der Marke ähnlich ist.

Grundsätzlich kann die Möglichkeit bestehen, Produkte einer geschützten Marke zu verkaufen, dafür liegt in der Regel die Zustimmung des Markeninhabers vor. Weiterhin hat der Beschwerdegegner kein berechtigtes Interesse dargelegt, da er die Gelegenheit einer Stellungnahme nicht wahrgenommen hat. Er hat nicht versucht, die WIPO davon zu überzeugen, dass er über relevante Rechte oder legitime Interessen verfügt, noch kann sich die WIPO eine Grundlage vorstellen, auf der dem Beschwerdegegner Rechte oder ein legitimes Interessen in Bezug auf den Domainnamen zugestanden werden könnten. Sie stellt daher fest, dass der Beklagte keine Rechte oder berechtigten Interessen in Bezug auf den Domainnamen hat.

Die Beschwerdeführerin ist ein Modeunternehmen und Inhaber verschiedenster Marken, die sie bei der Beschwerde eingereicht hat. Diese Marken sind seit über 40 Jahren im Handel bekannt und in derzeit 96 Ländern vertreten. Insofern stellt die WIPO fest, dass dem Beschwerdegegner die Marke „Lagerfeld“ bekannt sein sollte und der Beschwerdegegner daher einen ähnlich klingenden Namen ins Visier nahm. Zudem werden auf der Webseite Produkte mit diesen Markennamen verkauft, so dass die WIPO annimmt, dass die Domain mit dem Ziel registriert wurde, den Geschäftswert der Beschwerdeführerin in Verbindung mit ihren Marken zu missbrauchen.

Aus diesen Gründen ordnet die WIPO schließlich an, dass die Domain an die Beschwerdeführerin übergeben wird. Nach aktuellem Stand (29.08.2018) ist dies noch nicht geschehen und der Webshop ist nach wie vor erreichbar. Hoffen wir für die Beschwerdeführerin, dass die Entscheidung dieser Beschwerde in Kürze vollzogen wird und keine weiteren, gravierenden Schäden entstehen. Die vollständige Entscheidung (D2018-1436) kann auf der Webseite der WIPO abgerufen werden.

Grundsätzlich empfehlen wir, Domains zu entsprechenden eingetragenen Marken, Produkt- oder Unternehmensnamen zu registrieren und auch TLDs zu betrachten, die möglicherweise erst in Zukunft interessant sein könnten. Wie eingangs beschrieben, sind Dritte mit krimineller Energie sehr kreativ bei der Domainnamensfindung und durch Ergänzungen wie in diesem Fall die Möglichkeiten einen passenden Namen zu finden, nahezu unendlich. Um Image- oder Umsatzschäden möglichst einzugrenzen, empfehlen wir, das eigene Domainportfolio regelmäßig zu überprüfen, potentielle Domainnamen und Marken zu überwachen und falls solch ein Fall eintritt, schnell zu reagieren.

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