Markeninhaber von Wikipedia wird Domain zugesprochen

Die Domain wikiepedia.com (Tippfehler-Domain) wurde bereits 2004 fremdregistriert und soll nun endlich an den Markeninhaber von Wikipedia transferiert werden.

Die gemeinnützige Organisation Wikimedia Foundation, Inc. mit Sitz in San Francisco betreibt unter anderem unter wikipedia.org die bekannte freie Online-Enzyklopädie, die von über 70.000 aktiven Mitwirkenden zusammengestellt, bearbeitet und gepflegt wird. In der Vergangenheit hat sie bereits versucht, ihren Anspruch auf Unterlassung geltend zu machen. Sie hat dem aktuellen Domain-Besitzer zwei entsprechende E-Mails gesendet, die scheinbar unbeantwortet blieben. Daher hat sie sich dazu entschieden, im Juli 2018 bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) Beschwerde einzureichen und fordert den Transfer der besagten Domain.

In ihrer Beschwerde gibt sie an, dass sie verschiedene, eingetragene Marken für „Wikipedia“ besitzt und nutzt. In der Vergangenheit wurde zudem bei verschiedenen Beschwerden bei der WIPO festgestellt, dass der Markenname „Wikipedia“ weltweit bekannt ist.

Die strittige Domain wurde am 11. Mai 2004 registriert und leitet auf Webseiten weiter, die Downloads anbieten oder Werbung enthalten. Die Beschwerdeführerin gibt an, dass sie sich in allen drei Punkten (Markenähnlichkeit, Recht bzw. berechtigtes Interesse, bösgläubige Verwendung) im Recht sieht.

Die WIPO kommt zu dem Schluss, dass die Beschwerdeführerin durch Eintragung und Nutzung entsprechende Rechte an „Wikipedia“ besitzt und der strittige Domainname durch die Ergänzung des Buchstaben „e“ in der Mitte der Marke verwirrend ähnlich ist. Weiterhin hat der Beschwerdegegner keine Stellungnahme eingereicht, um ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Es ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin nicht mit dem Beschwerdegegner in Verbindung steht, ihn nicht autorisiert hat die Marke zu nutzen und dass der Beschwerdegegner den Domainnamen nicht anders verwendet hat, außer auf Webseiten mit Downloads und Werbung weiterzuleiten. Zudem kommt die WIPO zu dem Schluss, dass der Beschwerdegegner bei der Registrierung Kenntnis von dem eingetragenen Markennamen gehabt haben muss und dass der strittige Domainname bösgläubig registriert wurde. Sie entscheidet daher, dass die strittige Domain an den Beschwerdeführer zu transferieren ist. Die vollständige Entscheidung (D2018-1453) kann auf den Seiten der WIPO nachgelesen werden.

Gerade Unternehmen, die Marken, Produkt- oder Unternehmensnamen besitzen, die im Volksmund über ähnliche Schreibweisen verfügen, sollten ihr Domainportfolio in Hinblick auf diese Vertipper-Domains überprüfen und vor allem wichtige Toplevel-Domains wie .com oder .eu mit einbeziehen.

Vereinbaren Sie eine kostenfreie Erstberatung

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.