Neuseeland liberalisiert .nz Domains ab 30. September 2014 – Was müssen Domain-Besitzer beachten?

Nachdem die Toplevel-Domain (TLD) .uk liberalisiert wurde, folgt nun Neuseeland diesem Trend und bietet in Kürze die Möglichkeit, Domains direkt unter der TLD .nz ab 30. September 2014 zu registrieren. Bislang konnten Domains lediglich unter einer Secondlevel-Domain (SLD) wie beispielsweise .co.nz oder .org.nz registriert werden.

Bei der Liberalisierung werden Domain-Besitzer bestehender Domains durch die Registry in Neuseeland bevorzugt und haben 6 Monate Zeit, ihre Domains direkt unter der TLD .nz zu registrieren. Nach aktuellen Informationen ergänzt die kürzere Variante .nz die bestehenden Domainendungen.

Die Registry hat bestehende Domains wie folgt zugeordnet, so dass Interessenten bereits jetzt über www.123domain.eu prüfen können, welchen Status ihre Wunsch-Domains haben und was weiter zu unternehmen ist, um diese unter der TLD .nz direkt zu registrieren:

Bevorzugte Registrierung oder Reservierung für Domain möglich ("Will be PRR")
Der Domain-Besitzer der entsprechenden bereits existierenden Domain wird bevorzugt behandelt und kann sich bis zum 30. März 2015 entscheiden, entweder die Domain unter der kurzen TLD .nz zu registrieren oder kostenlos bis zu zwei Jahre zu reservieren.

Sofern kein Interesse an der kurzen TLD .nz besteht, ist nichts weiter zu unternehmen und die Domain wird ab dem 30. März 2015 zur Registrierung für andere Interessierte freigegeben.

Domain ist verfügbar ("Will be available")
Eine Domain mit diesem Status kann ab dem 30. September 2014 registriert werden. Wie üblich gilt hierbei das Prinzip „first come – first served“.

Domain kollidiert ("Will be conflicted")
Es existiert derselbe Domainname unter mindestens zwei SLDs, beispielsweise .co.nz und org.nz. Die Domain-Besitzer eines kollidierenden Domainnamens können beispielsweise bekannt geben, ob sie Interesse an einer Registrierung direkt unter .nz haben oder nicht. Bei Interesse von Seiten mehrerer Parteien können diese versuchen, sich zu einigen, im Zweifel unter Hilfestellung durch eine Kommission der Registry.
Bei Nichteinigung kann es sogar so weit gehen, dass die Domain nicht unter der TLD .nz registriert werden darf.

Registrierung ist verboten ("Will be prohibited")
Diese Domain kann nicht direkt unter der TLD .nz registriert werden.

Registrierte Domains bleiben von der Liberalisierung unberührt. Domain-Besitzer werden bis zum 30. März 2015 bevorzugt behandelt.

Domain-Besitzer von Domains unter den aktuellen SLDs in Neuseeland können durch www.123domain.eu den Status ihrer Wunsch-Domains überprüfen und alles weitere für eine Registrierung veranlassen lassen. Weitere Interessierte an der Registrierung ihrer Wunsch-Domains unter der TLD .nz können ebenfalls prüfen lassen, ob diese zum Start der Liberalisierung am 30. September 2014 oder später registriert werden können.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Liberalisierung in Neuseeland und Ihren .nz Wunsch-Domains zur Verfügung. Rufen Sie uns bitte direkt unter +49 231 58698-123 an oder kontaktieren uns per E-Mail unter info@123domain.eu.

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