Optionen bei fremdregistrierten Domains

Jede natürliche bzw. juristische Person kann Domains registrieren und muss dafür oftmals nur angeben, dass Markenrechte Dritter nicht verletzt werden. Geprüft wird das bei dem Großteil der Vergabestellen nicht. Kein Wunder also, dass oft Domains trotz Markenschutzes durch Dritte fremdregistriert werden.

In diesem Artikel möchten wir darüber informieren, welche Möglichkeit es für Markeninhaber gibt, um an fremdregistrierte Domains heranzukommen. Ebenso erläutern wir die nötigen Voraussetzungen für das UDRP-Verfahren (Uniform Dispute Resolution Policy) bei der WIPO (World Intellectual Property Organization).

Am einfachsten und günstigsten ist es, einen Auftrag zum Monitoring (automatisierte Registrierung) bei dem Registrar seines Vertrauens einzustellen. Sobald die Domain frei zur Registrierung wird, versuchen die automatisierten Systeme, die Domain zu registrieren. Das kann funktionieren, allerdings auch nur dann, wenn der aktuelle Domainbesitz die Domain kündigt und diese gelöscht wird. Dieses Vorgehen kann sich daher jahrelang ziehen und ist eher für Domains geeignet, auf die Unternehmen auch verzichten könnten.

Der oftmals schnellere Weg ist eine Kauf-Anfrage an den aktuellen Domain-Besitzer. Stehen beide Parteien in Kontakt, kann ein Domainverkauf innerhalb weniger Tage durchgeführt werden. Wie so oft, hat diese Schnelligkeit oftmals sehr hohe Kosten zur Folge. Diese können fünfstellig, gar sechsstellig und höher ausfallen. Wird hierbei allerdings keine Einigung gefunden, bleibt in einigen Fällen noch ein weiterer Weg.

Markeninhaber können ein sogenanntes UDRP-Verfahren bei der WIPO einleiten, wenn sie ihre Marke(n) durch fremdregistrierte Domains verletzt sehen. Sie können das Verfahren selber führen oder hierfür mit einer auf diesem Gebiet erfahrenen Kanzlei sowie mit ihrem vertrauten Registrar wie 123domain.eu zusammenarbeiten. Wir empfehlen die Unterstützung durch Fachleute, da die Erfahrungen zeigen, auf welche Details im UDRP-Verfahren genauer eingegangen werden sollte. Die Chancen, dieses zu gewinnen, stehen dann deutlich höher.

Im UDRP-Verfahren müssen folgende Punkte begründet werden:

  • die Domain ist identisch oder zum Verwechseln ähnlich mit einer entsprechenden Marke des Markeninhabers und Beschwerdeführers,
  • der Domainbesitzer hat weder Rechte noch ein berechtigtes Interesse an dem Domainnamen,
  • die Domain wurde böswillig registriert und wird in böser Absicht verwendet.

Vor allem die beiden letzten Punkte stellen Markeninhaber vor große Herausforderungen und sind – neutral betrachtet – nicht immer eindeutig darzulegen. In unserem News-Archiv haben wir in der Vergangenheit einige spannende Fälle dokumentiert, die sowohl erfolgreich (Beispiel libherr.com) als auch nicht erfolgreich waren (Beispiel rioja.com).

Die Gebühren für ein UDRP-Verfahren sind bei der WIPO abhängig davon, wie viele Domains betroffen und wie viele Streitschlichter (einer oder drei) involviert sind. Mindestens liegen die Gebühren bei 1500 USD, hinzugerechnet werden noch Kosten für (juristische und interne) Beratungsdienstleistungen.

123domain.eu betreut zahlreiche Businesskunden mit global verteilten Domainportfolios und hat in diesem Zusammenhang schon oft Markeninhaber zu den aufgeführten Möglichkeiten beraten und Erfahrungen in UDRP-Verfahren gesammelt. Sollten Ihre Marke(n) durch fremdregistrierte Domains geschädigt werden oder bestehen Fragen zum Thema, kommen Sie gerne per E-Mail unter support@123domain.eu oder telefonisch unter 0231/58698123 auf uns zu.

Quellen: wipo.int, eigene

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