Hier einmal ein anonymes und tatsächliches Beispiel aus einem dieser Gespräche:
Ein Unternehmen mit ca. 100 Angestellten, nennen wir es Musterfirma GmbH, hat eine Agentur für den Webauftritt und damit auch für die Registrierung der Domainbeauftragt. Lange Jahre verlief die Zusammenarbeit partnerschaftlich voller Vertrauen und Zufriedenheit. Die Hauptdomain des Unternehmens war unter www.musterfirma.de erreichbar. Dann kam es zum Bruch und Trennung der Zusammenarbeit. Das Unternehmen wollte sich von nun an selber um die Domain(s) kümmern und bat die Agentur zur Herausgabe der Zugangsdaten bzw. den AuthCodes, um die Domain(s) zu transferieren. Die Agentur verneinte und verwies darauf, dass sie der offizielle Domain-Besitzer sei. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde dem Unternehmen diese Tatsache bewusst. Das Unternehmen verklagte die Agentur und beide Parteien trafen (oder treffen sich noch) vor Gericht wieder.
Das Unternehmen hat parallel eine neue Domain für sich als Hauptdomain erkoren und diese mit dem Unternehmen als Domain-Besitzer registriert: www.musterfirma-gmbh.de. Im Unterschied zur vorherigen Domain wird hier die Rechtsform „-gmbh“ ergänzt. Der Besucher muss nun erstmal diesen Unterschied feststellen können. Es folgt daher die spannende Frage, die jedes Unternehmen für sich selbst beantworten sollte: Wie hoch ist der Reputationsverlust, wenn alle Stake- und Shareholder sowie potenzielle Neukunden und Zukunftsmitarbeitende auf die neue Unternehmenswebseite aufmerksam gemacht werden müssen? Zumal die beiden letzteren schwer erreichbar sind.
Das Unternehmen hätte die internen wie externen Streitkosten einsparen können und die Trennung von der Agentur hätte nie nach außen dringen müssen. Was hätte das Unternehmen anders machen können? Der größte Fehler lag wohl am Vertrauen daran, die Hauptdomain (und eventuell weitere) in die Obhut eines externen Dienstleisters zu geben und nicht auf die Verwaltungshoheit der Domain(s) zu bestehen oder diese gar abgegeben zu haben. Externe Dienstleister, beispielsweise Webagenturen, können schneller arbeiten, wenn sie Zugriff auf die entsprechenden Domains eines Auftraggebers haben. Hier kann und muss differenziert werden, welche Rechte wem zugeteilt werden. Das beauftragende Unternehmen sollte immer darauf achten, dass zumindest (Besitzer-)Kontaktdaten nicht geändert werden und Domains nicht gekündigt, gelöscht oder transferiert werden dürfen. Bleibt der Zugriff beim Unternehmen, kann dieses irrtümlich oder böswillig erstellte Änderungen wie einen neuen Nameserver, wieder auf den Ursprung ändern.
Das Kundenportal DBMS von 123domain.eu verfügt eben über derartige Möglichkeiten. Geschäftsführung und/oder IT-Verantwortliche erhalten sämtliche Rechte, während ein Praktikant oder externer Dienstleister keine schwerwiegenden Änderungen vornehmen darf, die zum eingangs beschriebenen Problem führen können. Der Dienstleister kann ihn betreffende Änderungen wie die Konfiguration der Domain auf einen Webserver veranlassen und seine Arbeit erfüllen. Das Unternehmen muss keine Sorge haben, dass Domains bewusst oder unbewusst so bearbeitet werden, dass irreparabler Schaden entsteht. Wenn die Agentur ebenfalls die Domain registriert über diesen Zugang, kann das Unternehmen ebenfalls einsehen, welche Kontaktdaten für diese Domain(s) eingetragen sind.
Sie möchten mehr darüber wissen, wie Sie Ihr Domainportfolio schützen können und welche Möglichkeiten unser Kundenportal für Ihre Domainverwaltung bietet? Lassen Sie uns gerne dazu austauschen, entweder telefonisch unter +49 (0) 231/58698-123 oder jederzeit per E-Mail an support@123domain.eu. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.